Brandgefahr in der Landwirtschaft

Abstellung von Kraftfahrzeugen
Kraftfahrzeuge (Motorräder, Autos, Traktoren, aber auch andere motorbetriebene Geräte) dürfen in der Scheune nicht abgestellt werden. Funkenflug, ein heißer Auspuff, aber auch ein Kurzschluss in der elektrischen Anlage führen rasch und unerwartet zur Zündung der eingelagerten leicht brennbaren Güter.
Heustockbrand Feucht eingebrachtes Heu kann zur Selbstentzündung führen. Die der Selbstentzündung vorausgehende Erwärmung ist unter Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder auch Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen.
Messen Sie daher regelmäßig in den ersten 6 Wochen die Temperatur im Heustock mit einer Heusonde. Wird im Heustock eine Temperatur von 70 Grad Celsius oder darüber gemessen, besteht akute Selbstentzündung! Sofort Feuerwehr verständigen.
Glühlampen Die Oberflächentemperatur von Glühlampen ist so hoch, dass abgelagerter Staub gezündet werden kann. Es sind daher nur Beleuchtungsgeräte mit Schutzgläsern über der Glühlampe zu verwenden.
Elektrische Wärmegeräte Nur geeignete Geräte mit niederer Oberfläschentemperatur verwenden. Enfache „Heizlampen“ gefährden bei der Aufzucht nicht nur die Kleintiere, sondern sind auch eine enorme Brandgefahr.