Öfen und Herde |
Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.
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Heizperiode | Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neubauten geboten. |
Asche | Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen. |
Brennbare Abfälle | Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig. |
Küchendunstabzüge | Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Fillter sind leicht brennbare Abfälle! |
Heißes Fett |
Überhitzte Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit. |
Aufstellung von Wärmegeräten | Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein. |
Bügeleisen | Bügeleisen dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen. |
Fernsehgeräte, Videorekorder | Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muß. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. |
Spraydosen | Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfer, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren und dürfen deshalb nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden. |
Heizmatten | Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. |
Weihnachtsbaum |
Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme Brandgefahr, können aber unter Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:
Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit. |
Lagerung auf Dachböden | Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. |
Auftauarbeiten | Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren. |